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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Duttenhöfer GmbH

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) siehe Impressum



1.) Vertragsabschluss

Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. Soweit Regelungen dieser Bedingungen unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Vereinbarung stehen, gilt dies nur für Individualvereinbarungen, nicht für die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner in den Vertrag einbezieht. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Kunden und Mitarbeiter der Firma Duttenhöfer sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung der Firma Duttenhöfer schriftlich bestätigt worden sind.


2.) Preise

Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten und Katalogen sind freibleibend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise (ohne gesetzliche MwSt). Die angegebenen Preise verstehen sich unter der Voraussetzung vollständig bereitgestellten Kundenvorlagen, die entsprechend des Merkblattes der Firma Duttenhöfer GmbH grafisch aufbereitet sind. Gewünschte Änderungen bzw. notwendige grafische Bearbeitung werden von der Firma Duttenhöfer nach aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt. Kommt es zwischen Angebotsabgabe und Ausführung der Leistung zu einer Kostensteigerung, welche durch Material- oder Lohnerhöhungen verursacht werden, ist die Firma Duttenhöfer berechtigt, eine Preisänderung im Rahmen des § 315 Abs.3 BGB vorzunehmen. Dies gilt während der ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss nur wenn der Kunde Unternehmer ist. Enthält die Preiserhöhung eine Steigerung von mehr als 5 % des ursprünglichen Gesamtpreises, so kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Bestellung zustande.



3.) Mitwirkungspflichten des Kunden

Sind vertraglich Lieferfristen vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, das der Firma Duttenhöfer rechtzeitig in Besitz sämtlicher, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Vorlagen und Dateien gelangt. Bei den Druckdaten haftet der Kunde dafür, dass keine Urheber-, Warenzeichen- und sonstige Schutzrechte dritter Personen oder Unternehmen verletzt werden. Die von der Firma Duttenhöfer zur Erledigung des Auftrages angefertigten Zeichnungen, Entwürfe, Behelfsschablonen, Filme, Dateien oder sonstige Gestaltungsvorlagen verbleiben im Eigentum der Firma Duttenhöfer und dürfen nur im Einvernehmen der Firma Duttenhöfer verändert bzw. an Dritte weitergereicht werden. Daten sind bindend.



4.) Anfertigung nach Vorlagen

Bei Erzeugung von Waren nach Vorlagen des Kunden wird die Firma Duttenhöfer diese so gut wie möglich reproduzieren. Unwesentliche Abweichungen in Farbe und Darstellung, welche durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichsten Farbausfall bei verschiedenen Grundmaterialen bedingt sind, behält sich die Firma Duttenhöfer vor und stellen keine Reklamation dar. Dies gilt auch für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung. Bei Anlieferung von farbverbindlichen Vorlagen oder Angabe von RAL-, HKS- oder Pantone- Tönen kann im Digitaldruck nur annähernd ähnlich gedruckt werden und stellen somit kein Reklamationsgrund dar. Maßabweichungen in Breite und Länge sind durch den technischen Produktionsablauf bedingt und unvermeidbar.



5.) VersandLieferung

Angegebene und vorgeschriebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen zur Leistung oder Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten undoder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Umfang ergibt sich aus Ziff.10. die Waren werden auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet. Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Kommt es infolge von Umständen, die Firma Duttenhöfer nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder gar zur Unmöglichkeit der Fertigung oder Lieferung, so haftet die Firma Duttenhöfer nicht. Als solche Umstände zählen insbesondere Änderungen sowie das Fehlen oder die verspätete Übergabe notwendiger Unterlagen oder Zeichnungen. Firma Duttenhöfer ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und in Rechnung zu stellen. Der Warenversand durch Dritte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem verlassen des Werksgeländes, geht die Gefahr auf den Besteller über.



6.) Lieferung Großbilder, Fahnenmasten, Blowup- Systeme

Bei der Lieferung von Fahnenmasten und Blowup- Systeme übernimmt Firma Duttenhöfer keine Haftung für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, die Statik, die Befestigung bzw. den Untergrund. Die Montage der Fahnenmasten Blowup- Systeme und die damit zusammenhängende Prüfung und Schaffung der technischen Voraussetzungen obliegt dem Kunden.

Großbilder unserer Materialien unterliegen insbesondere in der Außenanwendung unterschiedlichsten Witterungseinflüssen.

Dabei haben die Größe der Werbefläche, Grundmaterialauswahl Konfektion und Montagetechnologie entscheidenden Einfluss auf den sachgemäßen sicheren Einsatz des Produktes. Die Hinzuziehung eines mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Projektanten ist grundsätzlich anzuraten. Die Produktgarantie der Firma Duttenhöfer beschränkt sich auf Reißfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedigungen. Bei einer Windstärke ab 8 BA muss ein Großbild abgemacht werden, da in diesem Fall die Firma Duttenhöfer keine Haftung für Reißfestigkeit übernimmt. Für Produkte mit einer Fläche ab 25 qm sollte der Kunde vor der Auftragserteilung die Konfektions- und Montageempfehlungen der Firma Duttenhöfer abfordern. Für Werbeflächen von mehr als 25 qm Grundfläche ist der Kunde verpflichtet, vor der Auftragserteilung eine Projektierung durchführen zu lassen. Eine Haftung der Firma Duttenhöfer wegen Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen undoder unsachgemäßer MontageVerwendung durch den Kunden wird ausgeschlossen.



7.) Gewährleistung

Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma Duttenhöfer geltend gemacht werden. Ist der Kunde kein Unternehmer, gilt diese Ausschlussfrist nur für offensichtliche Mängel.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm übergebene Pflege- und Montageanleitungen missachtet oder die Ware weiterverarbeitet oder in Gebrauch genommen hat. Warenüblicher Verschleiß durch Ingebrauchnahme stellt keinen Reklamationsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen hat Firma Duttenhöfer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt Firma Duttenhöfer die notwendigen Versandkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt 1 Jahr ab Empfang der Ware. Diese Verjährungserleichterung gilt nur, wenn der Kunde Unternehmer ist. Diese Haftungserleichterung der Verjährung gilt nicht für die Fälle der Haftung der Firma Duttenhöfer wegen Vorsatz oder Fälle, in denen der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen worden ist.



8.) Zahlung

Neukunden erhalten grundsätzlich kein Zahlungsziel. Bei Versand ist die Zahlung per Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzug möglich. Bei Abholung Barzahlung. Kunden erhalten ein Zahlungsziel von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto (für die Fristwahrung ist der Eingang auf dem Konto der Firma Duttenhöfer maßgeblich) oder innerhalb 14 Tagen netto, soweit nicht anderes vereinbart ist. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen des Kunden offen stehen, deren Fälligkeiten bereits überschritten ist. Die Aufforderung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.


9.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen und Nebenforderungen im Eigentum

der Firma Duttenhöfer. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachteilig verschlechtern. Der Kunde tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Firma Duttenhöfer ab. Firma Duttenhöfer nimmt diese Abtretung an. Für die Geltendmachung der Forderung muss der Kunde alle erforderlichen Auskünfte an Firma Duttenhöfer erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten.


10.) Haftung

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden und auf die Höhe des zu zahlenden Kaufpreises. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Firma Duttenhöfer, deren gesetzlichen Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.



11.) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Ist der Kunde Kaufmann, gilt Mannheim als gemeinsamer Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Leistungen aus dem Vertragsverhältnis als vereinbart. Ferner richtet sich der Vertrag ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.